desbox – Ihr Partner für Pflegehilfsmittel

Monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel bis zu 42€

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Nach Sozialgesetzbuch elftes Buch (§ 78 Abs. 1 in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI) haben Pflegebedürftige laut Pflegestärkungsgesetz Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Pflegehilfsmittel sind Geräte bzw. Sachmittel die zur Erleichterung in der häuslichen Pflege verwendet werden und die selbstständige Lebensführung pflegebedürftiger Menschen verbessern sowie zur Linderung der Beschwerden beitragen sollen und den Angehörigen die Pflege erleichtern.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten von bis 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen für ambulant gepflegte Pflegebedürftige.

Anforderungen:

  • Die pflegebedürftige Person hat einen Pflegegrad (1,2,3,4 oder 5)
  • Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen
  • Die pflegebedürftige Person wird mindestens von einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Freund oder Bekannter) gepflegt

Gerade im Bereich der häuslichen Pflege spielt Hygiene eine entscheidende Rolle. Je nach individuellem Pflegebedarf benötigt jede pflegebedürftige Person unterschiedliche Pflegehilfsmittel. Mit dem Pflegehilfsmittel-Service von desbox® erhalten ambulant gepflegte Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € kostenlos nach Hause geliefert. Die Pflegehilfsmittel können jederzeit individuell angepasst werden - bequem im Kundenbereich oder in unserer desbox App.

Die Beantragung der Kostenübernahme und die Abwicklung mit der Pflegekasse übernimmt das desbox-Team für Sie. Weitere Informationen zur Beantragung der Pflegebox finden Sie hier.