Physiotherapie Rheine

Physiotherapie wird häufig auch als Krankengymnastik bezeichnet. Dabei umfasst die Physiotherapie weitaus mehr als die Behandlungsform der klassischen Krankengymnastik. Durch gezieltes Einwirken auf Gewebe, Muskeln, Sehnen und Gelenke werden in der Physiotherapie & Krankengymnastik vorher entstandene Beeinträchtigungen korrigiert und somit dem Patienten eine optimale individuelle Bewegungs- und Schmerzfreiheit bzw. Selbständigkeit ermöglicht.

Durch unser interdisziplinäres Team können wir Ihnen eine große Bandbreite an Behandlungen und Anwendungen anbieten.
Physiotherapie bieten wir Ihnen an zwei Standorten in Rheine an. Erfahren Sie hier mehr über das Thema Physiotherapie!

Wo findet die Physiotherapie in Rheine statt?

Unsere physiotherapeutischen Behandlungen bieten wir Ihnen an zwei Standorten in Rheine an. Rheine liegt im nördlichen Münsterland. Alternativ kann die mobile oder ambulante Physiotherapie auch gerne bei Ihnen zu Hause oder in Alten- oder Pflegeheimen durchgeführt werden, wenn Sie gerade nicht mobil sind.

Die erste Praxis befindet sich in der Poststraße 4 im 1.Obergeschoss in der Galerie Borneplatz. Sie liegt somit direkt in der Innenstadt von Rheine und ist unmittelbar in der Nähe des Busbahnhofes von Rheine. Die Praxis befindet sich ca. 1 Gehminute vom Busbahnhof entfernt und ist barrierefrei zu erreichen.

Die zweite Praxis befindet sich an der Catenhorner Straße 83 in Rheine. An den Behandlungsräumen ist ein Trainingspark angeschlossen. Direkt vor der Praxis sind Parkmöglichkeiten gegeben. Alternativ erreichen Sie unsere Praxis mit der Buslinie C8 Haltestelle: Catenhorner Straße. Sie steigen in unmittelbarer Nähe aus und erreichen unsere Praxis in wenigen Sekunden.

Wann ist Physiotherapie erforderlich?

Das Ziel der Physiotherapie ist es, die Bewegungsfähigkeit sowie die Funktionsfähigkeit des Körpers wiederherzustellen, zu verbessern oder auch zu erhalten. Gerade nach Operationen, Verletzungen oder bei akuten Beschwerden, wie Rückenschmerzen oder Schmerzen in Armen und Beinen, ist eine Physiotherapie häufig sinnvoll. Doch auch bei anderen Krankheitsbildern, wie bestimmte Nervenkrankheiten oder Organerkrankungen, kann eine physiotherapeutische Behandlung erforderlich sein.

Unser Leitspruch „ambulant vor stationär“ begleitet unser tägliches Handeln. Somit versuchen wir in der Therapie nicht nur Beschwerden zu lindern und zu beseitigen, sondern auch mit Ihnen zusammen präventiv zu arbeiten, um Beschwerden und Verletzungen zu vermeiden. Lassen Sie Ihre Beschwerden nicht zum Alltag werden, sondern beugen Sie angehende chronische Beschwerden frühzeitig vor. Es ist immer einfacher einen Menschen gesund zu halten als ihn gesund zu pflegen!

Wie verläuft die Physiotherapie?

Der erste Schritt zu einer physiotherapeutischen Behandlung ist der Gang zum Arzt. Dieser verschreibt Ihnen je nach Beschwerdebild eine Verordnung. Wenn Sie diese Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt erhalten haben, kommen Sie zu uns in die Praxis, rufen uns an oder reservieren einfach auf unserer Website einen Ersttermin.

Bei Ihrem ersten Physiotherapie-Termin geht Ihr behandelnder Physiotherapeut Ihren Beschwerden auf den Grund. Dabei wird mit Ihnen zusammen eine ausführliche Anamnese durchgeführt und Ihre Schmerzbereiche lokalisiert. Aus dieser Anamnese ergibt sich der individuell auf Sie abgestimmte Therapieplan mit seinen Vorgehensweisen und Methoden.  

Wir bitten Sie bei der ersten Behandlung ein großes Dusch-/Badehandtuch mitzubringen.

Was kostet meine Physiotherapie Behandlung?

Wenn Sie ein Rezept von Ihrem Arzt erhalten, entstehen für Sie keine Kosten, da die physiotherapeutischen Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Es fallen ab einem Alter von 18 Jahren lediglich - sofern Sie nicht zuzahlungsbefreit sind - die gesetzlich vorgeschriebenen Rezeptgebühren an, die je nach Verordnung variieren können. Die Voraussetzungen um sich von Rezeptgebühren befreien lassen zu können, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur die Leistungen, die als „medizinisch notwendig“ gelten und von Ihrem Arzt verordnet werden. Private Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften, sowie private Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil auch weiterführende Therapien.